- Mietkontrakt
- Miet|kon|trakt, der (seltener): Mietvertrag.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Miete [2] — Miete (Mietkontrakt, Miet und Pachtvertrag), der Vertrag, der den Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten (beweglichen oder unbeweglichen) Sache gegen den vereinbarten Mietzins während der Mietzeit zu überlassen. Der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kauf — Kauf, Kaufvertrag (Emtĭo venditĭo), Vertrag, durch den der Verkäufer dem Käufer eine Sache (Ware) oder ein Recht gegen einen bestimmten Preis überläßt, ist abgeschlossen (perfekt), wenn beide Parteien über Sache und Preis einig sind. Der K. auf… … Kleines Konversations-Lexikon